Kircheneintritt

Hereinspaziert!

Wenn Sie gerne wieder oder erstmalig in die evangelische Kirche eintreten wollen, dann rufen Sie unsere Pfarrerin/unseren Pfarrer an oder schreiben Sie eine E-Mail und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Sie können dann besprechen, was Sie in diesem Zusammenhang beschäftigt: Glaubens- und Lebensfragen, Fragen bezüglich Kirche und Gemeinde, Erfahrungen, die Sie mit der Kirche gemacht haben etc.

Wenn Sie sich entscheiden, in die Kirche einzutreten, füllen Sie ganz schlicht ein Anmeldeformular mit Ihren persönlichen Daten aus. 

Wir laden Sie zu einem unserer Gottesdienste mit Abendmahl ein. Ob und wie Sie das gestalten, besprechen wir mit Ihnen.
 
Wenn Sie nicht getauft sind, geschieht Ihr Eintritt durch die Taufe. Auch sie wird durch ein oder mehrere Gespräch(e) mit der Pfarrerin/dem Pfarrer vorbereitet.

Wenn Sie von einer Kirche in die andere übertreten wollen, müssen Sie vor dem Eintritt Ihren Austritt erklären. Dies geschieht beim Standesamt Ihres Wohnorts. Der Eintritt selbst ist kostenlos, aber als neues Kirchenmitglied sind Sie, sofern Sie ein Einkommen haben, kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuer beträgt 8 % Ihrer Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Dazu kommt das Kirchgeld von 5 bis 100 Euro pro Jahr, das nach dem Einkommen gestaffelt ist.

Wir freuen uns darüber, wenn wir mit Ihnen über Fragen des Kircheneintritts und der Kirchenmitgliedschaft sprechen können. Wir verstehen sie einerseits als wichtige Fragen auf Ihrem persönlichen Glaubensweg. Andererseits ist Ihre Mitgliedschaft die Basis für unser Gemeindeleben. Die Christuskirche bekommt von der Landeskirche Kirchensteuermittel in Abhängigkeit von der Zahl ihrer Gemeindeglieder - und sie wird in ihrem Weg bestätigt, wenn Sie sich der Gemeinde anschließen.