Aktuelles für die Gottesdienste in der Kirche

Liebe Gemeinde, einige Schutzvorschriften für den Gottesdienst haben sich inzwischen verändert, daher finden Sie hier die aktuellen Empfehlungen für den Infektionsschutz:

  • Wenn es das Wetter zulässt, feiern wir den Gottesdienst vor der Christuskirche, denn so singt es sich leichter.

  • Das Abstandsgebot von 1,5m gilt für das Betreten und Verlassen der Kirche. Dazu muss auch der Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bitte nehmen Sie ihren eigenen mit.

  • Wenn Sie sich am Platz befinden, können Sie den Mund-Nasen-Schutz abnehmen.

  • Bitte kommen Sie etwa 10 Minuten vor Gottesdienstbeginn, damit wir in Ruhe die Plätze verteilen bzw. zuweisen können.

  • Am Kircheneingang finden Sie einen Desinfektionsmittelspender. Bitte nutzen Sie ihn.

  • Wir haben die vorgesehenen Sitzplätze für den Gottesdienst gekennzeichnet. Dort liegen die Gottesdienstzettel aus. Wenn Sie einzeln kommen, bekommen Sie einen Einzelplatz zugewiesen. Ehepaare und Familien (Hausgemeinschaften) können direkt nebeneinander sitzen.

  • Wenn die Sitzplätze in der Kirche alle belegt sind, werden Ihnen unsre Mitarbeiter einen Platz im WHH zeigen. Der Gottesdienst in der Christuskirche wird in das WHH übertragen.

  • Nach wie vor soll das Singen im Gottesdienst reduziert bleiben. Bei 1,5 Meter Mindestabstand darf nur mit Mund-Nase-Bedeckung gesungen werden, bei einem Abstand von 2 Metern kann ohne Mund-Nase-Bedeckung gesungen werden.

  • Zunächst werden wir noch auf die Abendmahlsfeier verzichten. Nach unserer Ansicht sind die Vorschriften so gestaltet, dass man diese Feier nur schwer in angemessener und stimmiger Weise durchführen kann.

  • Der Gottesdienst wird nicht länger als 60 Minuten dauern.

  • Während des Gottesdienstes wird kein Klingelbeutel durch die Reihen gehen. Am Ausgang können Sie Ihre Spende gerne in die dafür vorgesehenen Spendenbüchsen geben. Die Spende kommt der Arbeit unserer Kirchengemeinde bzw. dem angekündigten Zweck der Kollekte zugute.

  • Geschlossene Gesellschaften bei Familienfeiern können in Gaststätten ohne Einhaltung der Mindestabstände feiern. Somit kann beim Tauf- oder Traugottesdienst derjenige Teil der Gemeinde, der anschließend als geschlossene Gesellschaft ohne Mindestabstände feiert, auch in der Kirche auf die Einhaltung der Abstände verzichten, sofern die Brautleute bzw. (Tauf-) Eltern das wünschen. Voraussetzung ist, dass die Kontaktdaten dieses Personenkreises erfasst sind. Weitere Gottesdienstbesucher halten die Mindestabstände ein.

  • Bitte kommen Sie bei Fieber oder Symptomen einer Atemwegserkrankung nicht zum Gottesdienst.